Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Datennutzung

A. Zugang, Datenanforderungsprozess & Voraussetzungen

Die Datennutzung basiert auf dem Transplantationsgesetz (TPG). Nach dieser Rechtsgrundlage können Einrichtungen und Organisationen nach § 15f TPG (DSO, Eurotransplant, Bundesärztekammer, Prüfungs- und Überwachungskommission, Tx-Zentren, G-BA und zuständige Behörden der Länder) Daten aus dem Transplantationsregister anfordern. Darüber hinaus sind forschende Stellen und wissenschaftliche Register nach § 15g TPG berechtigt, Registerdaten für wissenschaftliche Zwecke anzufordern bzw. zu beantragen.

Die Antrags- bzw. Anforderungsstellung erfolgt über das Tx-Exportportal. Nach der Registrierung im Tx-Exportportal wählen Sie dort die benötigten Datensätze und die gewünschte Datenform (anonymisiert oder pseudonymisiert) aus und geben den Verwendungszweck an. Im Fall von Datenanforderungen bzw. -anträgen nach § 15g TPG werden anfordernden Stellen nach Abschluss der Datenanforderung im Exportportal erforderliche Antragsunterlagen (Nutzungsvereinbarung, Beschreibung des Verwendungszwecks, Erklärung zu Interessenskonflikten, ggf. Begründung für die Notwendigkeit pseudonymisierter Daten) zum Download bereitgestellt. Diese sind auszufüllen, zu unterzeichnen und an die Geschäftsstelle der Transplantationsregisterstelle zu übermitteln (office@transplantations-register.de). Anschließend erfolgt die Prüfung durch die Tx-Registerstelle und – je nach Verfahren – durch weitere Gremien. Nach positiver Entscheidung werden die Daten über das Exportportal bereitgestellt.

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Art der Datenanforderung ab:

Anonymisierte Daten: wenige Tage

Anforderungen nach § 15f TPG: wenige Wochen

Anträge nach § 15g Abs. 2 TPG (pseudonymisierte Daten): 12 Wochen (aufgrund Beteiligung des Fachbeirats)

Nein, die Bereitstellung von Daten aus dem Transplantationsregister ist für Sie kostenfrei.

Zur Unterstützung stehen Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Handbuch für Datenempfänger
  • Quick Start Guide
  • Exportportal-Handbuch

Darüber hinaus unterstützt Sie die Geschäftsstelle der Transplantationsregisterstelle gerne bei fachlichen, methodischen oder technischen Fragen vor und während Ihres Projekts.

Kontakt:
+49 341 98988 350
office@transplantations-register.de

B. Datenumfang, Inhalt & Qualität

Der bundesweit einheitliche Datensatz (BED) umfasst transplantationsmedizinische Daten zu Organspendern, Organempfängern, zur Transplantation und dem entnommenen Organ, zu Vermittlungsvorgängen und der Nachsorge (Follow-up). Er bildet damit den gesamten Prozess von der Spende über die Vermittlung bis zur langfristigen Nachbeobachtung der Organempfangenden ab.

Es werden zwei Datenbestände unterschieden: Der Altdatensatz enthält anonymisierte Daten aus den Jahren 2006 bis 2016, die rückwirkend in das Register übernommen wurden. Der zweite Datensatz umfasst Daten ab dem Erfassungsjahr 2017, die mit Einwilligung der betroffenen Personen übermittelt und pseudonymisiert gespeichert werden. Aktuell umfasst dieser Datensatz den Erfassungszeitraum von 2017 bis 2022. 

Die Daten des Transplantationsregisters basieren auf dem bundesweit einheitlichen Datensatz (BED) und sind fachlich strukturiert aufgebaut. Sie sind in thematische Entitäten (z. B. Spender, Empfänger, Transplantation) gegliedert und in separaten, Datentabellen organisiert. Die manuelle Verknüpfung der Datentabellen erfolgt anhand eindeutiger Patientenidentifikatoren (anonymisierte oder pseudonymisierte ET-Spendernummern, ET-Empfängernummern, ET-Transplantationsnummern, DSO-Kennnummern).

Die Datensatzbeschreibungen, welche auf der Tx-Website verfügbar sind, detaillieren die im Register enthaltenen Variablen. Sie helfen bei der gezielten Auswahl relevanter Daten für Forschungsfragen.

Die Bereitstellung der Daten erfolgt in strukturierten, maschinenlesbaren Formaten. Standardmäßig werden die Datentabellen des Tx-Registers in CSV-Dateien bereitgestellt; ergänzend steht ein SQL-Format zur Verfügung, das die direkte Nutzung in Datenbanksystemen ermöglicht.

Die Datenqualität wird durch ein mehrstufiges Verfahren sichergestellt, das technische und inhaltliche Prüfungen miteinander verbindet. Bereits bei der Übermittlung der Daten an die Transplantationsregisterstelle erfolgen automatisierte Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen, sodass inkonsistente oder unplausible Angaben erkannt und an die meldenden Stellen zurückgemeldet werden.

Zusätzlich werden sowohl die Daten eines Erfassungsjahres als auch der Gesamtbestand hinsichtlich Vollständigkeit, Vollzähligkeit und Plausibilität validiert, um die Datenqualität kontinuierlich zu überwachen. Auffällige Muster oder systematische Abweichungen werden gezielt analysiert und zur Weiterentwicklung der Meldeprozesse, Prüfregeln und technischen Spezifikationen genutzt.

C. Datenschutz​

Anonymisierte Daten sind so verändert, dass ein Rückschluss auf eine konkrete Person nicht mehr möglich ist. Pseudonymisierte Daten enthalten dagegen Kennnummern (Pseudonyme), die eine interne Zuordnung zu einer Person grundsätzlich erlauben, die Verknüpfung zwischen Pseudonym und Identität liegt jedoch getrennt und besonders geschützt vor.

Der Altdatensatz des Tx-Registers enthält vollständig anonymisierte Daten. Die Daten ab 2017 werden pseudonymisiert an die Tx-Registerstelle übermittelt. Die Pseudonymisierung erfolgt dabei durch die Tx-Vertrauensstelle.

Datenempfänger können im Rahmen ihrer Datenanforderung bzw. ihres Antrags wählen, ob sie anonymisierte oder pseudonymisierte Daten benötigen. In jedem Fall erfolgt die Bereitstellung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO und des Transplantationsgesetzes.