Erstmalig werden mit dem Transplantationsregister medizinisch relevante und bislang dezentral gewonnene Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft. Vor dem Aufbau des Transplantationsregisters gab es in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern keine zentrale Stelle, die Daten über Organspenden, Transplantationen, Spender und Empfänger bündelt.
Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes, welches am 01.11.2016 in Kraft trat, beabsichtigt die Bundesregierung, für mehr Patientensicherheit, Transparenz und Qualität in der Transplantationsmedizin zu sorgen.
Um möglichst rasch erste Erkenntnisse zu gewinnen, wurden in der Aufbauphase auch Altdaten rückwirkend bis zum 1. Januar 2006 in das Register aufgenommen.
Nach einer Aufbauphase von fast drei Jahren konnte im Juli 2021 der Regelbetrieb gestartet werden. Seit Dezember 2023 stehen Neudaten ab dem Erfassungsjahr 2017 zur Abfrage bereit.
Eine umfangreiche Datenbasis, bestehend aus etwa 3.000 Variablen zu mehr als 52.000 Transplantationen, steht festgelegten Organisationen und Forschungseinrichtungen für Analysen zur Verfügung. Alle bisherigen Datenanforderungen und daraus resultierende Veröffentlichungen können Sie auf dieser Webseite einsehen.
Der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (TPG-Auftraggeber) überwachen gemeinsam die Umsetzung der Vorgaben aus dem Transplantationsgesetz.