Das Transplantationsregister ist deutschlandweit die einzige zentrale Stelle, die Daten über Organspenden, Transplantationen, Spender und Empfänger bündelt.
Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters (TxRegG), welches am 1. November 2016 in Kraft trat, will die Bundesregierung für mehr Transparenz und Qualität in der Transplantationsmedizin sorgen. Durch die Zusammenführung von Daten der Spender und der Transplantierten in einem Register wird eine verlässliche Grundlage geschaffen, um die Transplantationsmedizin weiter zu verbessern und die Patientensicherheit in Deutschland zu erhöhen. So kann das Register beispielsweise fundierte Informationen darüber liefern, welches Spenderorgan für welchen Organempfänger am besten geeignet wäre.
Die medizinisch relevanten Informationen werden nur mit Einwilligung der Spender und Empfänger in das Transplantationsregister übernommen. Außerdem werden sie so gespeichert, dass sie keine direkten Rückschlüsse auf die Personen zulassen. Angaben auf dem Organspendeausweis werden nicht erfasst.
Das Transplantationsregister besteht aus einer selbstständigen Transplantationsregisterstelle sowie einer unabhängigen Vertrauensstelle. Für den Betrieb der Transplantationsregisterstelle wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Diese ist die zentrale Instanz, die die übermittelten transplantationsmedizinischen Daten erhebt, speichert, überprüft, Datensätze erstellt und bereitstellt. In der Vertrauensstelle werden personenbezogenen Daten pseudonymisiert, bevor diese an die Transplantationsregisterstelle übermittelt werden. Das Transplantationsregister steht unter der Aufsicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).