Erstmalig werden mit dem Transplantationsregister medizinisch relevante und bislang dezentral gewonnene Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft. Vor dem Aufbau des Transplantationsregisters gab es in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern keine zentrale Stelle, die Daten über Organspenden, Transplantationen, Spender und Empfänger bündelt.

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes, welches am 01.11.2016 in Kraft trat, beabsichtigt die Bundesregierung, für mehr Patientensicherheit, Transparenz und Qualität in der Transplantationsmedizin zu sorgen.

Um möglichst rasch erste Erkenntnisse zu gewinnen, wurden in der Aufbauphase auch Altdaten rückwirkend bis zum 1. Januar 2006 in das Register aufgenommen.

Nach einer Aufbauphase von fast drei Jahren konnte im Juli 2021 der Regelbetrieb gestartet werden.

Insgesamt steht festgelegten Organisationen und forschenden Stellen damit eine Datenbasis mit ca. 3.000 Variablen zum Transplantationsgeschehen zu mehr als 52.000 Transplantationen für Analysen zur Verfügung

Der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (TPG-Auftraggeber) überwachen gemeinsam die Umsetzung der Vorgaben aus dem Transplantationsgesetz.